Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B-Verkauf
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für B2B-Geschäfte
1. Umfang der Anwendung
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("Allgemeine Bedingungen") gelten für alle Lieferungen von Produkten ("Produkte"), die von der Enecta BV ("Verkäufer") mit Sitz in der Corantijnstraat 5-I, 1058DA Amsterdam, Niederlande, an einen Kunden ("Kunde") ausgeführt werden, auch wenn sie nicht ausdrücklich akzeptiert, erwähnt oder von Zeit zu Zeit erwähnt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Lieferungen von Produkten, die von einem verbundenen Unternehmen des Verkäufers an einen Kunden ausgeführt werden.1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie in der Bestellung des Kunden (wie in Absatz 3.2 unten definiert) enthalten sind und vom Verkäufer gemäß Absatz 3.3 unten schriftlich akzeptiert wurden.
1.3 Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden sind für den Verkäufer in keinem Fall verbindlich.
2. Produkte - Änderungen
2.1 Alle Beschreibungen oder Informationen in Bezug auf die Produkte, auch wenn sie auf Websites, in Broschüren, Katalogen, Preislisten oder anderen Dokumenten des Verkäufers enthalten sind, haben rein informativen Charakter und sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers (wie nachstehend definiert) ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.2.2 Sofern in den technischen Datenblättern zu den Produkten nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die Produkte für analytische Zwecke und Tests verkauft. Bevor der Kunde die Bestellung aufgibt, muss er sich vergewissern, dass:
- die Produkte für den spezifischen Zweck und/oder die beabsichtigte Verwendung, für die der Kunde sie zu kaufen beabsichtigt, geeignet sind;
- sie auch den Gesetzen und Vorschriften entsprechen, die an dem Ort gelten, an dem der Kunde sie einführen, vertreiben oder in irgendeiner Weise verwenden wird.
2.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen an den Produkten vorzunehmen, die er ohne Änderung ihrer wesentlichen Merkmale für notwendig oder zweckmäßig erachtet, auch nach Annahme der Bestellung gemäß Absatz 3.3 unten. Sollte dies der Fall sein, wird der Verkäufer dem Kunden diese Änderungen mit einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen mitteilen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten und notwendigen Lizenzen und Genehmigungen für den Verkauf, die Handhabung und die Lagerung der Produkte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erhalten und aufrechtzuerhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, ernährungsphysiologische Arzneimittel, Marketingpraktiken usw., falls und wo anwendbar. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle Genehmigungen, Lizenzen, Registrierungen und sonstigen Zulassungen erhalten hat, die von jeder nationalen, lokalen oder kommunalen Regierung oder Behörde im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen erforderlich sind. Der Kunde stellt alle relevanten Informationen zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf lokale gesetzliche Anforderungen bezüglich der Zusammensetzung und/oder Verpackung der Produkte, sowie alle anderen relevanten Informationen, die es dem Verkäufer ermöglichen, seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen.
2.5 Die Produkte müssen an einem kühlen und trockenen Ort gelagert werden, und zwar in Übereinstimmung mit den Lagerungsbedingungen, die durch die Art der Produkte und die Verwendung, die der Kunde von den Produkten zu machen beabsichtigt, erforderlich sind.
3. Angebote - Bestellungen - Auftragsannahme
3.1 Schriftliche oder mündliche Angebote oder Kostenvoranschläge des Verkäufers sind nicht als gültige Vertragsangebote zu verstehen.
3.2 Der Kunde erteilt seine Bestellung schriftlich und übermittelt sie dem Verkäufer per E-Mail ("Bestellung"). Die Bestellung muss alle Angaben zu den bestellten Produkten (Produktname, Beschreibung, Menge, Stückpreis, vorgeschlagene Lieferbedingungen und gewünschtes Lieferdatum usw.) sowie die steuerlichen Daten des Kunden enthalten, die in der entsprechenden Verkaufsrechnung anzugeben sind.
3.3 Die Bestellung ist für den Kunden ab dem Zeitpunkt verbindlich, an dem sie beim Verkäufer eingeht. Der Auftrag gilt als vom Verkäufer angenommen und für ihn verbindlich ("bestätigter Auftrag"), wenn und sobald der Verkäufer a) seinen schriftlichen Bestellvorschlag auf der Grundlage der Bestellung des Kunden ("Bestellvorschlag") sendet und der Kunde diesen ausdrücklich durch Rücksendung des ordnungsgemäß unterzeichneten Bestellvorschlags zur Annahme oder stillschweigend durch Ausführung einer damit zusammenhängenden Handlung, wie z.B. der Ausführung einer angeforderten Zahlung, annimmt; oder b) einen in Bezug auf die Bestellung geänderten Bestellvorschlag sendet und der Kunde den schriftlichen Bestellvorschlag des Verkäufers schriftlich annimmt oder stillschweigend durch Ausführung einer damit zusammenhängenden Handlung, wie z.B. der Ausführung einer angeforderten Zahlung, annimmt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Bestellung des Kunden anzunehmen.
3.4 Alle Lieferungen von Produkten umfassen nur das, was in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.
4. Verpackung - Lieferfrist - Liefertermin
4.1 Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den vom Verkäufer für die betreffenden Produkte allgemein angewandten Standardschutzmethoden und unter Berücksichtigung der vereinbarten Transportart verpackt und versandfertig gemacht.
Der Kunde muss den Verkäufer ausdrücklich um eine besondere Verpackung oder einen zusätzlichen Schutz bitten, wenn er dies für notwendig hält; in diesem Fall trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten.
4.2 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vorgesehen ist, werden die Produkte dem Kunden gemäß der Incoterms® 2020 ICC-Regel Frachtfrei (CPT) - Ort des Kunden in der EU an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse geliefert.
Für den Fall, dass die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Incoterm-Regelung vorsieht, dass der Kunde den Transport übernimmt, ermächtigt der Kunde den Verkäufer, im Namen und im Auftrag des Kunden alle Transportdokumente zu unterzeichnen, die bei der Abholung der Produkte beim Verkäufer zu unterzeichnen sind, wie z.B. das CMR. Für den Fall, dass die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferfrist vorsieht, dass der Kunde die Formalitäten für die Ausfuhr und die Zollabfertigung der Produkte durchführt, verpflichtet sich der Kunde, den zuständigen Behörden alle erforderlichen Dokumente für die Ausfuhr der Produkte aus der Europäischen Union und die Einfuhr der Produkte in das Land der endgültigen Lieferung vorzulegen sowie dem Verkäufer alle Dokumente zum Nachweis der Ausfuhr der Produkte außerhalb der Europäischen Union zu übermitteln, sobald die diesbezüglichen Aktivitäten abgeschlossen sind.
Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Kunde gegenüber dem Verkäufer für alle Schäden, Bußgelder oder Zinsen, die ihm infolgedessen entstehen.
4.3 Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die in Artikel 4.2 genannten Produkte innerhalb der in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Lieferfrist in einer einzigen Lieferung oder in Teillieferungen zu liefern. Die Lieferfrist gilt immer als Richtwert und ist nicht wesentlich.
Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist der Verkäufer nicht verpflichtet, eventuelle direkte oder indirekte Schäden zu erstatten, die dem Kunden durch den Verzug bei der Lieferung der Produkte entstehen.
In keinem Fall hat der Kunde im Falle einer verspäteten Lieferung der Produkte das Recht, die Bestellung zu stornieren oder den betreffenden Kaufvertrag zu kündigen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Produkte eventuelle Schäden, Fehlmengen, Anomalien oder Mängel, die während des Transports aufgetreten sind, zu melden, indem er die Einzelheiten dieser Ereignisse auf dem Transportdokument vermerkt, und muss außerdem:
- diese Meldung vom Spediteur gegenzeichnen zu lassen; und
- den Verkäufer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen und ihm eine Kopie des gegengezeichneten Dokuments bis spätestens 4 (vier) Tage nach Eingang der Produkte in seinem Betrieb zukommen lassen.
Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Verkäufer nicht für eventuelle Verluste, Diebstähle oder Beschädigungen der Produkte während des Transports, auch wenn das Transportrisiko ganz oder teilweise beim Verkäufer liegt.
5. Preise - Zahlung - Zahlungsverzug
5.1 Sofern nicht schriftlich anders angegeben, verstehen sich die Preise der in den Preislisten und/oder Angeboten des Verkäufers enthaltenen Produkte in Euro, ohne Mehrwertsteuer und für die Lieferung gemäß den Incoterms® 2020 ICC-Regel Ex-Works (EXW) - Seller's Premises. Sollte zwischen den Parteien eine andere Lieferfrist vereinbart werden, so wird der Rechnungsbetrag entsprechend angepasst.
Die Produkte werden zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen geliefert oder, falls in der Auftragsbestätigung keine Preise genannt sind, zu den Preisen, die sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Verkäufers ergeben.
5.2 Der Kunde hat die Produkte gemäß den in der Auftragsbestätigung vorgesehenen oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Zahlungsmodalitäten und -fristen zu bezahlen. Falls keine Zahlungsmethode und/oder -frist vereinbart wurde, hat der Kunde die Produkte per Banküberweisung zu bezahlen, und zwar spätestens 15 (fünfzehn) Tage nach Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer. Eine Zahlung durch den Kunden gilt erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist.
Unbeschadet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Zahlung in voller Höhe, ohne Aufrechnung, Gegenforderung oder Zurückbehaltung jeglicher Art (es sei denn, dies ist gesetzlich nicht auszuschließen) und in der Währung der Auftragsbestätigung des Verkäufers zu erfolgen.
5.3 Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, kann der Verkäufer nach schriftlicher Mitteilung per E-Mail laufende und zukünftige Lieferungen zurückhalten, bis alle ausstehenden Beträge und Verzugszinsen bezahlt sind. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, für den Zeitraum des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem gesetzlichen Zinssatz für Handelsgeschäfte (oder einem höheren gesetzlichen Zinssatz) zu berechnen.
Bleiben überfällige Beträge und Verzugszinsen 10 (zehn) Tage nach der vorgenannten schriftlichen Mahnung unbezahlt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfügbaren Rechten oder Rechtsmitteln
- eine beschleunigte Zahlung aller verbleibenden Zahlungen zu verlangen und den gesamten ausstehenden Saldo für fällig zu erklären - auch wenn Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub vereinbart wurde und/oder Wechsel, Eigenwechsel, Schecks oder andere Zahlungsdokumente ausgestellt wurden und fällig sind;
- den betreffenden bestätigten Auftrag sowie jeden anderen bestätigten Auftrag, der noch nicht ausgeführt wurde, zu stornieren, vom Kunden die Rückgabe aller Produkte zu verlangen, für die noch keine Zahlung erfolgt ist, alle im Zusammenhang mit solchen Kaufverträgen erhaltenen Beträge endgültig einzubehalten und die ausstehende Schuld des Kunden mit allen vom Kunden bereits gezahlten Beträgen zu verrechnen;
- künftige Produktlieferungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen und/oder eine angemessene Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, die der Verkäufer für angemessen hält;
- Rabatte und Boni, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, zu streichen.
5.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die in Absatz 5.3 genannten Rechte auch dann auszuüben, wenn der Kunde:
- sich in einem Liquidations-, Konkurs-, Umschuldungs- oder Vollstreckungsverfahren befindet;
- seine Versicherungskreditwürdigkeit ganz oder teilweise verliert;
- sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, die ihn an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen hindern können, die sich beispielsweise aus der nicht erfolgten Einlösung von Wechseln, Eigenwechseln, Schecks oder anderen Zahlungsdokumenten, der Reduzierung gewährter Garantien und/oder der nicht erfolgten Gewährung zugesagter Garantien sowie aus unbezahlten Beträgen ergeben, auch wenn diese Umstände bei anderen Lieferanten des Kunden eingetreten sind;
- wenn es nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers wahrscheinlich ist, dass der Kunde die fälligen Zahlungen aus dem bestätigten Auftrag oder einem anderen Vertrag nicht leisten wird.
5.5 Der Kunde kann sich nicht auf eine Vertragsverletzung durch den Verkäufer berufen, noch kann der Kunde einen Rechtsstreit oder eine Klage gegen den Verkäufer anstrengen, bevor der Betrag, der dem Verkäufer gemäß Absatz 5.2 und 5.3 geschuldet wird, vollständig bezahlt ist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält das ausschließliche Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Kunden.
6.2 Bei Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Produkte ist der Verkäufer unbeschadet der in den Absätzen 5.3, 5.4 und 5.5 genannten Rechte berechtigt, die Räumlichkeiten, in denen sich die Produkte befinden, zu betreten, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen und den vom Kunden bereits gezahlten Betrag als pauschalen Schadensersatz einzubehalten.
7. Gewährleistung
7.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte diesem Vertrag und der Auftragsbestätigung entsprechen, frei von Herstellungsfehlern sind und sich für den in Artikel 2.2 genannten Zweck eignen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem vom Verkäufer mitgeteilten Datum der Herstellung der Produkte, unabhängig von der vereinbarten Lieferfrist.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte so schnell wie möglich zu prüfen und dem Verkäufer eventuelle Abweichungen oder Mängel unter Angabe der Chargennummer des Produkts innerhalb der folgenden Fristen schriftlich mitzuteilen; andernfalls verfällt die Garantie und die Garantierechte sind nicht einklagbar:
- Abweichungen von Typ oder Menge gegenüber dem vereinbarten Typ oder der vereinbarten Menge sowie andere offensichtliche Nichtkonformitäten oder Mängel der Produkte: 5 (fünf) Tage ab der Lieferung der Produkte beim Kunden;
- Versteckte Abweichungen oder Mängel an den Produkten: 30 (dreißig) Tage nach ihrer Entdeckung und, um Zweifel auszuschließen, innerhalb der oben genannten Gewährleistungsfrist, vorausgesetzt, dass die Produkte gemäß den für das Produkt geltenden Lagerungsvorschriften gelagert wurden.
7.3 Der Verkäufer hat das Recht, die Produkte oder Muster der Produkte, die der Kunde als nicht konform oder mangelhaft bezeichnet, zu untersuchen. In diesem Zusammenhang ist der Kunde berechtigt, die Produkte, die er für nicht konform oder mangelhaft hält, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers und nur unter der Bedingung an den Verkäufer zurückzusenden, dass der Kunde alle Kosten und Risiken für den Versand der Produkte trägt. Die Genehmigung zur Rücksendung der Produkte oder von Mustern der angeblich vertragswidrigen oder mangelhaften Produkte kann niemals als Anerkennung der behaupteten Vertragswidrigkeiten oder Mängel seitens des Verkäufers ausgelegt werden.
7.4 Falls der Verkäufer feststellt, dass die Produkte tatsächlich vertragswidrig oder mangelhaft sind, hat der Kunde lediglich das Recht, nach Wahl des Verkäufers
- Ersatz der nicht konformen oder mangelhaften Produkte ohne Kosten für den Kunden; oder
- eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Zahlung des Preises, je nach der Schwere der Vertragswidrigkeit oder des Mangels.
7.5 Im Sinne von Absatz 7.4 Buchstabe a) werden die Produkte, die die nicht konformen oder mangelhaften Produkte ersetzen, dem Kunden gemäß der ICC-Regel Incoterms® 2020 frei Haus (CPT) - Standort des Kunden in der EU, an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse geliefert. In jedem Fall wird der Verkäufer Eigentümer der ausgetauschten Produkte.
7.6 Diese Garantie wird speziell für den Kunden in Bezug auf die ihm gelieferten Produkte gewährt und ist auf diesen beschränkt. Die in den Absätzen 7.4 und 7.5 oben beschriebenen Rechte und Rechtsmittel sind die einzigen Gewährleistungsrechte und Rechtsmittel, die dem Kunden gewährt werden. Soweit es das geltende Recht zulässt, ist jede andere Haftung und Verpflichtung des Verkäufers, die sich in irgendeiner Weise aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung von nicht konformen oder mangelhaften Produkten ergibt - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, Gewinneinbußen usw. - ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.7 Die vorliegende Garantie tritt an die Stelle jeder anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlich oder anderweitig festgelegten Garantie und schließt diese aus.
8. Höhere Gewalt
8. 1 Der Verkäufer ist nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, die er in Bezug auf die Lieferung von Produkten übernommen hat, wenn diese Nichterfüllung oder Verspätung auf das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zurückzuführen ist, wie z. B. Kriege, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, Tsunami, Streiks, Arbeits- oder Beschäftigungsschwierigkeiten, Rohstoffmangel, Energiebeschränkungen, behördliche Handlungen, gesetzgeberische Handlungen oder Maßnahmen jeglicher Art oder jedes andere Ereignis oder jede andere Ursache, gleich ob ähnlich oder unähnlich, die vernünftigerweise nicht vorhergesehen oder vorausgesehen werden können und die vom Verkäufer nicht mit angemessener Sorgfalt überwunden werden können.
8.2 In einem solchen Fall wird die Frist zur Erfüllung der Verpflichtung um den Zeitraum verlängert, in dem das Ereignis höherer Gewalt andauert.
Sollte ein solches Ereignis höherer Gewalt länger als 3 (drei) Monate andauern, hat der Kunde das Recht, die zugrunde liegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu kündigen, indem er den Verkäufer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurierdienst benachrichtigt, wobei der Verkäufer keinerlei Verantwortung oder Haftung übernimmt.
9. Anwendbares Recht - Streitbeilegung
9.1 Diese Allgemeinen Bedingungen und alle Verkäufe, die auf ihrer Grundlage erfolgen, unterliegen dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Übereinkommen von 1980) und in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht unter dieses Übereinkommen fallen, dem niederländischen Recht.
9.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen oder im Zusammenhang mit einem auf ihrer Grundlage erfolgten Verkauf ergeben, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geregelt:
Wenn der Auftraggeber seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen oder in Island hat, unterliegt die Streitigkeit ausschließlich der Zuständigkeit der niederländischen Gerichte und wird zur Beilegung ausschließlich an die Gerichte in Amsterdam (Niederlande) verwiesen.
In allen anderen Fällen wird die Streitigkeit ausschließlich dem Schiedsgericht vorgelegt und von einem Einzelschiedsrichter gemäß der NAI-Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsgerichtsinstituts endgültig entschieden. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist endgültig und für die Parteien verbindlich. Das Schiedsgericht wird nach dem Listenverfahren ernannt. Der Sitz des Schiedsgerichts und die Zustellung des Schiedsspruchs erfolgen in Amsterdam (Niederlande). Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch.
9.3 Unbeschadet des Vorstehenden behält sich der Verkäufer das uneingeschränkte Recht vor, am Gerichtsstand des Auftraggebers ein Verfahren vor dem zuständigen Gericht einzuleiten.
10. Sonstiges
10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien verbindlich und kommen ihnen zugute, dürfen aber vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers übertragen oder abgetreten werden. Der Verkäufer hat das Recht, die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden an ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers oder an einen Käufer oder einen anderen Rechtsnachfolger der an der Herstellung der Produkte beteiligten Vermögenswerte des Verkäufers zu übertragen. Der Verkäufer kann jede ihm gegenüber dem Kunden zustehende Forderung ohne Zustimmung des Kunden durch einfache Mitteilung an den Kunden an einen Dritten abtreten oder übertragen.
10.2 Das Versäumnis einer der Parteien, eine der hierin vorgesehenen Bestimmungen oder ein diesbezügliches Recht durchzusetzen oder eine hierin vorgesehene Wahlmöglichkeit auszuüben, ist in keiner Weise als Verzicht auf eine solche Bestimmung, ein solches Recht oder eine solche Wahlmöglichkeit anzusehen und hindert oder beeinträchtigt die betreffende Partei nicht daran, dieselbe oder andere Bestimmungen, Rechte oder Wahlmöglichkeiten, die ihr hiernach zustehen, später durchzusetzen oder auszuüben.
10.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die hierin vereinbarten Bestimmungen dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Mitteilungen und Zusicherungen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien. Ergänzungen, Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen und/oder der Bestätigten Bestellung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von der anderen Partei unterzeichnet wurden.